EmpCo, BGH-Rechtsprechung und die Frage, wie Banken Auszeichnungen heute nachvollziehbar und glaubwürdig kommunizieren können

Qualitätssiegel gehören seit vielen Jahren zur Kommunikation von Banken und Sparkassen. Sie reduzieren komplexe Informationen auf eine leicht verständliche Botschaft, nämlich eine Leistung wurde geprüft, bewertet und ausgezeichnet.

Gerade in einem Finanzmarkt, in dem Produkte, Konditionen und digitale Leistungen für Verbraucher immer leichter vergleichbar werden, können solche Auszeichnungen eine wichtige Orientierung bieten. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Kommunikation mit Siegeln. Mit den seit dem 27. September 2026 geltenden Neuregelungen zur Umsetzung der europäischen EmpCo-Richtlinie rücken insbesondere Nachhaltigkeitssiegel in den regulatorischen Fokus.

Zugleich hat der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung zur Werbung mit Testsiegeln bereits mehrfach betont, dass Verbraucher die Möglichkeit erhalten müssen, eine testbezogene Aussage zu überprüfen und in den Gesamtzusammenhang eines Tests einzuordnen.

Für Banken ergibt sich daraus eine Entwicklung, die weit über einzelne rechtliche Vorgaben hinausgeht. Ein Qualitätssiegel kann heute nicht mehr isoliert betrachtet werden. Zu einer glaubwürdigen Auszeichnung gehören zunehmend auch die nachvollziehbare Methodik, der eindeutige Aussageumfang, eine zugängliche Fundstelle und eine transparente Darstellung des Ergebnisses. Damit wird Transparenz selbst zu einem Qualitätsmerkmal.

EmpCo: Neue Anforderungen vor allem an Nachhaltigkeitssiegel

Ausgangspunkt der aktuellen Diskussion ist die EU-Richtlinie 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (häufig kurz als „EmpCo“ bezeichnet).
Die Richtlinie soll Verbraucher insbesondere besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen. Deutschland hat die Anforderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt. Seit dem 27. September 2026 gelten die entsprechenden neuen Vorschriften. Besonders relevant ist dabei die erstmalige ausdrückliche gesetzliche Definition eines Nachhaltigkeitssiegels.

Gemeint ist ein freiwilliges öffentliches oder privates Vertrauenssiegel, Gütezeichen oder ähnliches Kennzeichen, mit dem ein Produkt, ein Verfahren oder eine Geschäftstätigkeit aufgrund ökologischer oder sozialer Merkmale hervorgehoben oder gefördert werden soll.

Das UWG enthält hierzu eine weitreichende neue Vorgabe, nämlich das Anbringen eines Nachhaltigkeitssiegels ist gegenüber Verbrauchern stets unzulässig, wenn dieses weder auf einem entsprechenden Zertifizierungssystem beruht noch von staatlichen Stellen festgesetzt wurde.

Die regulatorische Stoßrichtung ist eindeutig. Unternehmen sollen nicht mit selbst geschaffenen Nachhaltigkeits-, Klima- oder Soziallabels Vertrauen erzeugen können, wenn hinter diesen Kennzeichnungen kein entsprechend belastbares System steht.

Was hinter einem Nachhaltigkeitssiegel stehen muss

EmpCo beschränkt sich dabei nicht darauf, irgendeine Form von Zertifizierung zu verlangen. Auch an das zugrunde liegende Zertifizierungssystem werden konkrete Anforderungen gestellt. Die Bedingungen und Anforderungen müssen öffentlich einsehbar sein. Das System muss Unternehmen unter transparenten, lauteren und diskriminierungsfreien Bedingungen offenstehen. Die Anforderungen sollen unter Einbeziehung geeigneter Sachverständiger und Interessengruppen entwickelt werden.
Darüber hinaus müssen Verfahren für Verstöße vorgesehen sein. Dazu gehört auch die Möglichkeit, die Nutzung eines Nachhaltigkeitssiegels auszusetzen oder zu entziehen.

Von besonderer Bedeutung ist außerdem die Überprüfung durch Dritte. Das Zertifizierungssystem muss also gerade darauf ausgerichtet sein, dass die Einhaltung der festgelegten Anforderungen nicht ausschließlich durch das Unternehmen selbst beurteilt wird. Für Banken ist dies beispielsweise dann relevant, wenn sie zukünftig mit Aussagen beziehungsweise Kennzeichen wie:

  • „nachhaltige Bank“,
  • „klimafreundliche Bank“,
  • „ESG-geprüft“

oder vergleichbaren ökologisch beziehungsweise sozial ausgerichteten Auszeichnungen werben möchten. Hier ist künftig genau zu prüfen, auf welcher Grundlage ein entsprechendes Siegel vergeben wurde und ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Nicht jedes Qualitätssiegel ist ein Nachhaltigkeitssiegel

Genauso wichtig wie die neuen Anforderungen ist allerdings ihre richtige Abgrenzung. EmpCo führt nicht zu einem allgemeinen Verbot privatwirtschaftlicher Qualitätssiegel. Ebenso wird ein klassisches Testsiegel nicht allein deshalb zu einem Nachhaltigkeitssiegel, weil es grafisch als Siegel gestaltet ist. Entscheidend ist vielmehr, was ausgezeichnet wird bzw. wurde. Ein Qualitätssiegel, das beispielsweise die Beratungsqualität einer Bank, deren Kundenorientierung, ihren Service, ihre digitale Leistungsfähigkeit oder die Qualität einer Baufinanzierungsberatung bewertet, verfolgt einen anderen Zweck als ein Nachhaltigkeitssiegel.

Dies gilt auch für Testformate der Gesellschaft für Qualitätsprüfung wie

  1. „BESTE BANK vor Ort“, „Exzellente Beratungsqualität im Private Banking“
  2. „SEHR GUT in der Baufinanzierung“ oder auch „NextGen Bank“.

Bei diesen Tests stehen Beratungs- und Servicequalität, Kundenorientierung beziehungsweise unterschiedliche Aspekte der digitalen und persönlichen Customer Journey im Mittelpunkt.

Auch wenn beispielsweise beim Bankentest „BESTE BANK vor Ort 2027“ die Altersvorsorge einen besonderen Beratungsschwerpunkt bildet, macht dies aus der Auszeichnung kein Nachhaltigkeitssiegel. Bewertet wird die Qualität einer Finanzberatung und nicht die ökologische oder soziale Nachhaltigkeit der ausgezeichneten Bank. Diese Differenzierung ist aus unserer Sicht sehr wichtig.
Denn anderenfalls würden die besonderen EmpCo-Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel vorschnell auf sämtliche Test- und Qualitätssiegel übertragen.

EmpCo ist ein wichtiges Signal für die gesamte Siegelkommunikation

Für klassische Qualitätssiegel gelten die besonderen EmpCo-Vorgaben für Nachhaltigkeitssiegel also nicht automatisch. Trotzdem sollte die aktuelle Entwicklung nicht als isolierte Spezialregelung betrachtet werden. Denn hinter EmpCo steht ein Grundgedanke, der auch für andere Formen der Qualitätskommunikation zunehmend relevant wird.

Wenn ein Siegel Vertrauen erzeugt und die Entscheidung eines Verbrauchers beeinflussen kann, muss nachvollziehbar sein, was hinter dieser Aussage steht.
Damit trifft die aktuelle Regulierung auf eine Entwicklung, die in der Rechtsprechung zu klassischen Testsiegeln bereits seit Jahren zu beobachten ist.

Der Bundesgerichtshof betont, dass Verbraucher regelmäßig ein erhebliches Interesse daran haben zu erfahren, wie sich eine ausgezeichnete Leistung in das Umfeld der übrigen getesteten Angebote einfügt. Die Fähigkeit zu einer informierten Entscheidung kann beeinträchtigt werden, wenn Verbraucher eine testbezogene Werbung nicht überprüfen und in den Gesamtzusammenhang des Tests einordnen können. Genau deshalb reichen plakative Qualitätsaussagen allein zunehmend nicht mehr aus.

BGH: Die Fundstelle gehört zwingend zur Testsiegelwerbung

Besonders wichtig für die praktische Kommunikation von Banken ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Fundstellenangabe. Bereits 2021 hatte die Gesellschaft für Qualitätsprüfung auf ein entsprechendes BGH-Urteil aufmerksam gemacht.

Der Kerngedanke: Wird mit einem Testsiegel geworben, muss für Verbraucher erkennbar und erreichbar sein, wo sie weitere Informationen über den zugrunde liegenden Test finden können.

Die Pflicht zur Fundstellenangabe entfällt nicht allein deshalb, weil das Siegel lediglich innerhalb einer Produktdarstellung erscheint oder nicht besonders herausgestellt wird. Ebenso wenig genügt der Hinweis, dass Verbraucher die entsprechenden Informationen theoretisch selbst im Internet recherchieren könnten. Nach Auffassung des BGH soll der Verbraucher ohne unnötige Zwischenschritte zur relevanten Fundstelle gelangen können.
Dahinter steht ein nachvollziehbarer Gedanke, nämlich, dass ein Testergebnis seinen wirklichen Informationswert erst durch seinen Kontext erhält.

Ein „SEHR GUT“ sagt mehr aus, wenn Verbraucher wissen, was geprüft wurde. Ein „1. Platz“ lässt sich besser einordnen, wenn deutlich wird, auf welches Teilnehmerfeld und welchen regionalen oder sachlichen Vergleich sich die Platzierung bezieht. Und die Bezeichnung „Beste Bank“ verlangt eine besonders präzise Darstellung dessen, innerhalb welches Tests und welcher Vergleichsgruppe diese Aussage entstanden ist.
Aus unserer Sicht gibt es bspw. eine „BESTE BANK“ auch nur 1 x pro Stadt.

Der BGH hat den grundlegenden Transparenzgedanken auch in seiner jüngeren Rechtsprechung bestätigt: Rahmenbedingungen und Inhalt des zugrunde liegenden Tests müssen überprüfbar sein, damit Verbraucher das mit einem Siegel verbundene Qualitätsurteil bewerten können.

Transparenz beginnt aber nicht erst bei der Werbung

Aus Sicht der Gesellschaft für Qualitätsprüfung greift es allerdings zu kurz, Transparenz ausschließlich als nachgelagerte rechtliche Informationspflicht bei der Verwendung eines Testsiegels zu verstehen. Transparenz sollte bereits früher beginnen.
Nämlich bei der Frage, was wollen wir eigentlich messen und was darf das daraus resultierende Ergebnis anschließend aussagen?

In einem Interview im August 2026 haben wir unseren Anspruch so beschrieben, Entwicklungen nicht lediglich zu messen, sondern sie verständlich einzuordnen und daraus Orientierung abzuleiten. Dabei verstehen wir Beratungsqualität heute deutlich umfassender als noch vor einigen Jahren. Sie beginnt nicht erst in einem persönlichen Beratungsgespräch. Der erste Kontakt mit einer Bank findet häufig bereits bei einer Google- oder KI-Suche statt, auf einer Internetseite, über Social Media oder bei der Suche nach verständlichen Informationen zu einem Finanzthema. Deshalb betrachten wir zunehmend die gesamte Customer Journey. Der gleiche Gedanke lässt sich auf Qualitätssiegel übertragen.

Auch Siegeltransparenz beginnt nicht erst auf einer Landingpage des Anbieters. Sie beginnt bereits dort, wo einem Verbraucher eine Auszeichnung erstmals begegnet.

Vom Qualitätssiegel zur Informationskette

Eine moderne Siegelkommunikation lässt sich deshalb als zusammenhängende Informationskette verstehen:

Auszeichnung → Fundstelle → Testergebnis → Methodik → Einordnung

In der digitalen Welt kann diese Kette sogar noch früher beginnen:

Google- oder KI-Suche → Bank-Homepage → Qualitätssiegel → Fundstelle → Testergebnis → Methodik → Einordnung

Damit verändert sich die Funktion einer Fundstelle. Was früher möglicherweise als kleingedruckter Quellenhinweis am unteren Rand einer Anzeige verstanden wurde, kann heute Bestandteil einer sinnvollen digitalen Customer Journey sein. Ein Verbraucher entdeckt beispielsweise auf der Homepage seiner Bank die Auszeichnung „BESTE BANK vor Ort 2027“.
Von dort führt ihn ein Link direkt zum zugrunde liegenden Ergebnis. Dort kann er erfahren, welcher Test durchgeführt wurde, welche Kategorien untersucht wurden, für welchen Ort die Auszeichnung gilt, welches Ergebnis die Bank (und die Wettbewerber) erzielt hat und welche Methodik hinter der Untersuchung steht.

So wird die Fundstelle von einer vermeintlichen Pflichtinformation zu einem echten Bestandteil der Verbraucherorientierung.

Ein Qualitätssiegel ist der Einstieg, aber nicht das Ende der Information

Genau hierin liegt aus unserer Sicht ein wichtiger Perspektivwechsel. Ein Qualitätssiegel soll Komplexität reduzieren. Das ist seine Stärke. Niemand erwartet, dass eine Bank auf der Startseite ihrer Homepage die komplette Testmethodik neben einem Qualitätssiegel abdruckt.

Das Siegel muss aber einen nachvollziehbaren Einstieg in die dahinterstehenden Informationen ermöglichen. Man könnte deshalb sagen, das Siegel verdichtet die Aussage. Die Fundstelle erklärt sie bzw. muss sie aber auch erklären. Und genau diese Kombination macht eine Auszeichnung für Verbraucher wertvoll.

Transparenz bedeutet nicht vollständige Offenlegung aller Bewertungsdetails

Dabei ist eine weitere Abgrenzung wichtig. Transparenz bedeutet aus unserer Sicht nicht zwangsläufig, sämtliche internen Bewertungsparameter eines Tests, jeden Rechenschritt oder jede einzelne Gewichtung öffentlich zugänglich zu machen. Entscheidend ist vielmehr, dass Verbraucher die wesentlichen Grundlagen der Aussage verstehen können.

Dazu gehören insbesondere:

  • der Gegenstand der Untersuchung,
  • der Kreis beziehungsweise das Marktumfeld der untersuchten Institute,
  • die wesentlichen Bewertungskategorien,
  • der Zeitraum beziehungsweise Jahrgang,
  • der räumliche oder sachliche Geltungsbereich,
  • das konkrete Ergebnis sowie
  • Informationen zum Testanbieter und zur Methodik.

Darin liegt ein wichtiger Unterschied zwischen Nachvollziehbarkeit und vollständiger Offenlegung eines gesamten Bewertungssystems. Auch ein Testinstitut muss beispielsweise vermeiden können, dass sämtliche Prüfmechanismen so detailliert veröffentlicht werden, dass Institute einen Test ausschließlich auf einzelne bekannte Prüfschritte hin optimieren oder Wettbewerber die komplette Methodik reproduzieren können.
Transparenz sollte deshalb vor allem eine Frage beantworten: Kann ein Verbraucher verstehen, was eine Auszeichnung bedeutet und was sie nicht bedeutet?

Präzises Wording ist ein wesentlicher Teil von Transparenz

Diese Frage betrifft nicht nur die Methodik. Sie beginnt bereits bei der Sprache. Wurde eine Bank in einer bestimmten Stadt auf Platz eins getestet, sollte dieser lokale Bezug auch in der Kommunikation erkennbar bleiben. Oder wurde bspw. die Qualität einer Baufinanzierungsberatung untersucht, darf daraus nicht ohne Weiteres eine Aussage über sämtliche Leistungsbereiche der Bank werden.

Transparenz bedeutet deshalb auch, eine Auszeichnung nicht größer darzustellen, als es das Testergebnis tatsächlich erlaubt.

Gerade starke Begriffe wie:

  • „Beste Bank“,
  • „Testsieger“,
  • „Nummer eins“

oder

  • „beste Beratung“

sollten deshalb immer im konkreten Kontext der tatsächlich zugrunde liegenden Untersuchung verwendet werden.

Das gilt besonders für regionale Auszeichnungen

Für Regionalbanken ist dieser Punkt von besonderer Bedeutung. Ein lokaler Testsieg kann für Verbraucher ausgesprochen relevant sein. Schließlich stellt sich bei der Wahl einer Bank häufig gerade die Frage: Welche Bank bietet mir in meiner Stadt oder Region eine besonders gute Leistung?

Der regionale Bezug schwächt die Aussage deshalb keineswegs. Im Gegenteil: Er kann ihren Nutzwert für Verbraucher erheblich erhöhen. Er muss lediglich eindeutig kommuniziert werden.

Aus einer Auszeichnung „1. Platz in Musterstadt“ sollte deshalb nicht der Eindruck entstehen, das Institut sei automatisch bundesweiter Gesamtsieger.

Aus Transparenzsicht ist ein präzises „NextGen Bank 2027 – 1. Platz vor Ort“ deshalb stärker als eine zwar größere, aber möglicherweise missverständliche allgemeine Aussage.

Zehn Grundsätze für die Kommunikation mit Qualitätssiegeln

Aus der aktuellen regulatorischen Entwicklung, der BGH-Rechtsprechung und den Erfahrungen aus der eigenen Testpraxis lassen sich aus unserer Sicht zehn Grundsätze ableiten.

1. Nur tatsächlich verliehene beziehungsweise ordnungsgemäß lizenzierte Auszeichnungen verwenden
Das UWG untersagt bereits grundsätzlich die Verwendung von Gütezeichen, Qualitätskennzeichen oder ähnlichen Zeichen ohne die erforderliche Genehmigung.

2. Den Aussageumfang eines Siegels nicht erweitern
Eine Auszeichnung sollte nur für das kommuniziert werden, was tatsächlich Gegenstand des Tests war.

3. Das Jahr bzw. den Testzeitraum erkennbar machen
Der Verbraucher sollte erkennen können, wann beziehungsweise für welchen Testzeitraum die Auszeichnung vergeben wurde.

4. Den räumlichen Geltungsbereich nennen
Bei regionalen Untersuchungen sollte der Orts- oder Regionalbezug eindeutig bleiben.

5. Den Prüfgegenstand klar beschreiben
Beratungsqualität, Baufinanzierung, Private Banking, digitale Customer Journey oder Finanzbildung sind unterschiedliche Prüfgegenstände. Dies sollte auch in der Kommunikation erkennbar sein.

6. Eine nachvollziehbare Fundstelle bereitstellen
Verbraucher sollten möglichst ohne unnötige Zwischenschritte zu weiteren Informationen über den Test gelangen können.

7. Wesentliche Kategorien und Methodik erläutern
Nicht jedes Detail muss auf der ersten Informationsebene sichtbar sein. Der grundlegende Aufbau des Tests sollte aber nachvollziehbar sein.

8. Ergebnis und Vergleichsumfeld korrekt darstellen
Platzierung, Testumfang und relevante Vergleichsgruppe dürfen durch die werbliche Darstellung nicht verzerrt werden.

9. Nachhaltigkeitsbezogene Siegel besonders sorgfältig prüfen
Sobald ökologische oder soziale Merkmale Gegenstand der Auszeichnung sind, muss geprüft werden, ob die besonderen EmpCo-Anforderungen für Nachhaltigkeitssiegel greifen.

10. Transparenz als Qualitätsmerkmal und nicht nur als rechtliche Pflicht verstehen
Die entscheidende Frage sollte nicht lauten: „Welche Informationen müssen wir mindestens veröffentlichen?“ sondern: „Welche Informationen braucht ein Verbraucher, um die Aussage dieser Auszeichnung richtig zu verstehen?“

Auch die Trennung von Testergebnis und Vermarktung schafft Vertrauen

Zur Glaubwürdigkeit eines Qualitätssiegels gehört aus unserer Sicht noch ein weiterer Punkt. Das Testergebnis sollte unabhängig davon zustande kommen, ob eine ausgezeichnete Bank später mit diesem Ergebnis werben möchte. Die Prüfung, Bewertung und Ergebnisermittlung müssen deshalb von der späteren Vermarktungsentscheidung getrennt bleiben.

Für die Testformate der Gesellschaft für Qualitätsprüfung bedeutet dies: Erst wird geprüft und das Ergebnis ermittelt. Anschließend entscheidet das ausgezeichnete Institut, ob es eine Auszeichnung für seine Kommunikation nutzen möchte.

Der Erwerb beziehungsweise die Nutzung eines Siegels darf keinen Einfluss auf das Testergebnis haben. Gerade bei privatwirtschaftlich organisierten Testformaten ist diese Trennung ein wichtiger Bestandteil der Glaubwürdigkeit.

Das Internet eröffnet neue Möglichkeiten der Transparenz

Die Digitalisierung erhöht nicht nur die Anforderungen, sondern sie erleichtert gleichzeitig die Umsetzung. Früher war die Darstellung umfassender Testergebnisse in einer gedruckten Anzeige oder auf einem Plakat nur eingeschränkt möglich. Heute kann ein einzelner Link oder QR-Code zu einer umfangreichen digitalen Ergebnisseite führen.
Dort können Methodik, Kategorien, Ergebnis, Untersuchungsgebiet und weitere Erläuterungen transparent dargestellt werden. Damit entsteht ein Informationsmodell mit mehreren Ebenen:

Ebene 1: Orientierung
Das Qualitätssiegel vermittelt die zentrale Aussage auf einen Blick.

Ebene 2: Einordnung
Die Ergebnisseite zeigt, was getestet wurde und welches konkrete Ergebnis vorliegt.

Ebene 3: Nachvollziehbarkeit
Methodik, Kriterien und Hintergründe erklären die Grundlage des Tests.

Damit lässt sich das Spannungsfeld zwischen einfacher Verbraucherkommunikation und notwendiger Transparenz sehr gut lösen.

Orientierung ist letztlich der eigentliche Zweck eines Qualitätssiegels

Bereits in unserem Interview vom August 2026 haben wir formuliert, dass es unser Anspruch ist, Banken und Sparkassen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern Orientierung für die Finanzberatung der Zukunft zu geben. Dieser Anspruch lässt sich auch auf die Gestaltung und Nutzung von Qualitätssiegeln übertragen.

Ein Siegel sollte nicht primär deshalb existieren, weil es sich gut auf einer Homepage, einer Anzeige oder einem Social-Media-Beitrag darstellen lässt. Sein eigentlicher Wert entsteht dadurch, dass es eine komplexe Qualitätsinformation verdichtet und Menschen bei einer Entscheidung unterstützt.
Dafür braucht es drei Dinge: eine nachvollziehbare Prüfung, eine präzise Aussage und einen einfachen Zugang zu den Informationen hinter dem Ergebnis.

EmpCo macht Transparenz aktueller – erfunden hat sie den Grundgedanken nicht

Die neue EmpCo-Regulierung verschärft insbesondere die Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel deutlich. Klassische leistungsbezogene Test- und Qualitätssiegel sind davon zu unterscheiden. Dennoch passt die Entwicklung in einen größeren regulatorischen und gesellschaftlichen Trend. Verbraucher sollen nachvollziehen können, worauf Qualitäts-, Umwelt- oder Leistungsaussagen beruhen. Auch der Bundesgerichtshof hat diesen Grundsatz für Testsiegel bereits deutlich formuliert: Der Verbraucher muss eine testbezogene Werbung überprüfen und in den Gesamtzusammenhang des Tests einordnen können.

Aus unserer Sicht ist das keine Bedrohung für seriöse Qualitätssiegel. Es ist vielmehr eine Chance. Denn je deutlicher sich nachvollziehbare, unabhängige Tests von rein werblichen Qualitätsbehauptungen unterscheiden, desto größer kann der Wert einer glaubwürdigen Auszeichnung werden.

Fazit: Nicht weniger Siegel, sondern bitte eine bessere Siegelkommunikation

Die aktuelle Diskussion sollte deshalb nicht zu der Schlussfolgerung führen, Qualitätssiegel hätten in der Kommunikation von Banken künftig weniger Bedeutung. Das Gegenteil kann der Fall sein. Gerade in einer Finanzwelt mit immer mehr Produkten, digitalen Anbietern, Vergleichsmöglichkeiten und Informationsquellen wächst der Bedarf nach verlässlicher Orientierung. Ein gutes Qualitätssiegel kann diese Orientierung bieten. Aber die Anforderungen verändern sich. Es reicht zunehmend nicht mehr, lediglich eine grafisch überzeugende Auszeichnung zu präsentieren.

Verbraucher sollten erkennen können,

  • wer geprüft hat,
  • was geprüft wurde,
  • welches Ergebnis erzielt wurde,
  • für welchen Markt und Zeitraum dieses Ergebnis gilt

und

  • wo sie die Hintergründe des Tests nachvollziehen können.

Damit entwickelt sich auch das Verständnis von Transparenz weiter. Sie ist nicht mehr nur eine Fußnote unter einer Werbeanzeige. Sie wird Bestandteil der Qualität einer Auszeichnung selbst. Das Qualitätssiegel der Zukunft steht deshalb nicht allein für ein gutes Ergebnis. Es steht auch für die Nachvollziehbarkeit dieses Ergebnisses.

Ein Qualitätssiegel schafft Aufmerksamkeit. Ein nachvollziehbares Testergebnis schafft Orientierung. Und Transparenz schafft Vertrauen.

Unsere Überzeugung lautet: Qualität schafft Vertrauen. Transparenz macht Qualität glaubwürdig.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der fachlichen Einordnung aktueller Entwicklungen und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei der konkreten Gestaltung und Verwendung von Qualitäts-, Test- oder Nachhaltigkeitssiegeln empfiehlt sich im Einzelfall eine wettbewerbsrechtliche Prüfung.

Quellen und weiterführende Informationen:
– Europäische Union: Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024 („Empowering Consumers for the Green Transition“ / EmpCo)
– Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), insbesondere § 2 Abs. 2 sowie Anhang zu § 3 Abs. 3
– Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. April 2021, Az. I ZR 134/20 – „Testsiegel auf Produktabbildung“
– Gesellschaft für Qualitätsprüfung: „BGH-Urteil – Werbung mit Testsiegeln nur mit Angabe der Fundstelle zulässig“
– Gesellschaft für Qualitätsprüfung / PresseBox: Interview mit Kai Fürderer „Unser Anspruch ist es, Orientierung für die Finanzberatung der Zukunft zu geben“, 4. August 2026

 

Fotoquelle: Shutterstock 675123196, Titelbild mit KI generiert; 90046438; 2512226499