Bereits seit langer Zeit beklagen Verbraucherschützer, dass ein Kunde bei gleicher finanzieller und versicherungstechnischer Ausgangssituation bei zehn verschiedenen Beratern auch zehn verschiedene Empfehlungen erhält. Doch darf das wirklich sein? Vergleicht man den Kunden mit einem Patienten, so will der auf seine Blutprobe von zehn Ärzten auch nur eine stimmige Diagnose erhalten.

Als Konsequenz dieser Problematik schließen Verbraucher häufig die falschen Anlagevorschläge oder Versicherungspolicen ab. Die Ursachen dafür sind oft sehr unterschiedlich und reichen von mangelhafter Aufklärung bis hin zu provisionsoptimierter Beratung.

Viele Häuser geben sich zwar mittlerweile eigene Standards, doch drei oder vier Standards, die sich im Detail doch immer unterscheiden, stellen noch keine echte Lösung des Dilemmas dar.

Endlich kommt nun Bewegung in die Thematik. Nach einem langen Prozess wird es im kommenden Jahr erstmals eine DIN Norm für die Finanzberatung von Privathaushalten geben. Das ist deshalb neu, da man die DIN bislang nur im Rahmen von Verpackungen, Produkten und Fertigungsverfahren kennt. Nun entsteht erstmals eine Norm für die Dienstleistung „Finanzberatung“.

Die Standards für diese Norm wurden am Institut für Normung in Berlin gemeinsam mit einem 40 köpfigen Expertengremium, bestehend aus Vertretern der Versicherungsbranche, Großbanken, Finanzdienstleistern, Verbraucherschützern sowie dem Ministerium der Justiz, entwickelt.
„Wenn es tatsächlich gelingt, erstmals eine DIN Norm für die Finanzbranche zu entwickeln, wäre dies ein großer Fortschritt“, klingt es aus dem Ministerium der Justiz.

Die Idee eines einheitlichen Standards stammt von Dr. Klaus Möller und seinem Team. Er ist seit dem Jahr 2011 Geschäftsführer des Beratungsunternehmens DEFINO (Abk. Deutsche Finanznorm) und hat diese Idee eines normierten Beratungsprozesses dem DIN in Berlin 2012 vorgetragen.

Eine DIN Spezifikation (DIN SPEC 77222), also eine Vorstufe einer DIN Norm ist bereits in Kraft. Sie regelt auf insgesamt 52 Seiten die wichtigsten Pflichten eines Bank- oder Finanzberaters. Im Kern werden dort klare Priorisierungen einzelner Bedarfe oder Produkte geregelt und darüber hinaus auch die sinnvollen Soll- bzw. Zielwerte für die Lösung.

In der heutigen Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (6. Juli 2016, Seite 32) ist dazu ein umfangreicher Beitrag im Finanzteil erschienen.

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