Bewerben Unternehmen ein Produkt mit einem Testsiegel, muss für Verbraucher deutlich erkennbar angegeben sein, wo sie die Testergebnisse nachlesen können. Das gelte auch dann, wenn der auf dem Produktbild erkennbare Testsieg nicht besonders herausgestellt sei, entschied der Bundesgerichtshof. Die Pflicht zur Fundstellenangabe hänge nicht von Intensität der Bewerbung ab. Siehe unten, Quelle.

Wir haben das jüngste BGH-Urteil mit großer Zustimmung zur Kenntnis genommen. Durch den verstärkten Fokus auf die Themen „Verbraucherrechte“ und „Verbraucherschutz“ werden auch künftig immer öfter gerichtliche Entscheidungen gefällt, die sich für mehr Transparenz und Qualität bei den Testsiegeln aussprechen bzw. dafür klare Vorgaben schaffen.

Aus unserer Sicht ging es bei dem jüngsten Urteil erst um die Produktwerbung mit Testsiegeln, für die eine Quellenangabe gefehlt hat. Es macht aus Sicht eines Verbrauchers aber immer Sinn, dass ein Siegel sowohl die Quellenangabe enthält als dort auch die wesentlichen Informationen zu dem Test-Format zu finden sind.

Deshalb gelten diese Kriterien des BGH-Urteils bereits seit 2016 für die Bewerbung unserer Auszeichnung „BESTE BANK vor Ort“.

Seit vielen Jahren haben wir eigene Qualitätsstandards, der jetzt u.a. durch dieses Urteil aufgegriffen bzw. als selbstverständlich und notwendig angesehen werden.

Unsere Vorgehensweise für höchste Transparenz und umfassende Offenlegung der Vorgehensweise bzw. Testkriterien sind u.a.:

  • Wir haben zwei Webseiten, die dem interessierten Verbraucher weiterführende Informationen (mit dem detaillierten Ranking je Stadt – inkl. der Historie seit 2016) bieten: https://gesellschaft-fuer-qualitaetspruefung.de/ und https://gepruefte-beratungsqualitaet.de/
  • Diese Informationen sind kostenlos online abrufbar und nicht Teil von Publikationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
  • Jedes Kreditinstitut, welches mit einer Auszeichnung wirbt, erhält eine individualisierte Pressemeldung (als Vorlage) für die redaktionelle Aufbereitung auf der eigenen Homepage
  • Darüber hinaus bieten wir Sonderdrucke und TV-Spots an, um die Verbraucher noch umfassender zu informieren
  • Wir stehen seit Jahren für regionale Pressetermine zur Verfügung um „Rede und Antwort“ zu stehen und um Fragen zur Vorgehensweise bzw. zur Auszeichnung zu beantworten
  • Jede Bank vor Ort aber auch jeder Endkunde erhält auf Anfrage umfassende Informationen innerhalb von 24 Stunden
  • Wir haben die sog. „GOTs“ – die Grundsätze ordnungsgemäßer Testkaufdurchführung (als Selbstverpflichtung) entwickelt und haben die DIN 77230 für eine verbraucherschutzorientierte Finanzanalyse mit initiiert
  • Seit Beginn unseres Bankentests informieren wir regelmäßig über Ergebnisse und aktuelle Entwicklungen rund um die Themen „Servicequalität“ und „Beratungsqualität“ – wie auch zu weiteren wichtigen Entscheidungen rund um den Einsatz von Testsiegeln

Es ist erschreckend, wie viele Testsiegel im Einsatz sind, bei denen entweder keine Quelle angegeben ist bzw. auf der jeweiligen Quelle zu dem Test, zu dem Siegel bzw. zur Vorgehensweise für die jeweilige Auszeichnung keinerlei Informationen zu finden sind.

Haben Sie Fragen zu unserer einmaligen Vorgehensweise? Sprechen Sie uns gern an!

Quelle: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-werbung-mit-testsiegeln-nur-mit-angabe-der-fundstelle-zulaessig

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